Zeitarbeit

Bei der Zeitarbeit wird ein Mitarbeiter eines Unternehmens, die Zeitarbeitsfirma, einem anderem Unternehmen zur Arbeitsleistung ausgeliehen. Zeitarbeit wird auch als Arbeitnehmerüberlasung bezeichnet und war bis 1971 in Detuschland verboten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt in Deutschland die Bedingungen zu denen ein Leiharbeiter an einen Entleiher verliehen werden darf.

Das Verhältnis zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer ist das selbe wie zwischen einem normalen Unternhemen und seinen Angestellten und wird in einem Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten geregelt. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass der Arbeitgeber in der Zeitarbeit den Arbeitnehmer an ein drittes Unternehmen überlassen darf. Die Zeitarbeitsfirma übernimmt aber in der Regel keinerlei Gewährleistung für die Qualität der geleisteten Arbeit. Auch existiert selten eine Haftung für eventuelle Arbeitsausfälle und mangelnde Arbeitsleistung. Es wird lediglich gewährleistet, dass der Leiharbeiter den gewünschten Ansprüchen und der Qualifikation entspricht und alle Arbeiten durchführen kann.

Für ein Unternehmen welches die Zeitarbeit in Anspruch nimmt sind vor allem die kurze Kündigungszeit von Vorteil. Auch wenn ein Zeitarbeiter meist mehr kostet als ein fest eingestellter Mitarbeiter, kann das Unternehmen so flexibler auf mögliche Auftragsschwankungen reagieren. Bei Auftragsspitzen müssen nicht lange passende Arbeitnehmer gesucht werden. Zeitarbeitsfirmen können kurzzeitig neue passende Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Sollte die Nachfrage nachlassen, können die Leiharbeiter wieder entlassen werden und Entlassungen des eigenen Personals werden so vermieden.

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