Das Einkommen in der Zeitarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat sich die Löhne von verschiedenen Branchen angeguckt und dabei für die Zeitarbeit ein erschreckendes Ergebniss festgestellt. Bei der Analyse von allen sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Beschäftigen hat sich ein starkes Gefälle zwischen Zeitarbeitern und normal Beschäftigten heraus gestellt. Zeitarbeitnehmer hatten 2009 ein mittleres Monatseinkommen von 1393 Euro brutto inklusive Jahresleistungen und Zuschläge. In den meisten Branchen in denen die Zeitarbeiter beschäftigt sind ist das nicht einmal die Hälfte von dem Durchschnittseinkommen einer Stammkraft im Unternehmen. Selbst wenn dieser keine Ausbildung gemacht hat, liegt der Lohn der Zeitarbeitnehmer noch etwa 900 Euro unter den der unqualifizierten Festangestellten. Vergleichszahlen für 2010 liegen leider noch nicht vor.

Diese Tatsache wurde häufig in Unternehmen ausgenutzt um Festangestellte zu entlassen und gleich wieder als Zeitarbeiter einzustellen um ein weit geringeres Gehalt als vorher zu zahlen. Mit dieser Praxis soll nun aber Schluss sein. Eine Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll dies in Zukunft verhindern. Auch sieht die Umsetzung des “Euqual pay”-Prinzips oder ein Mindestlohn in der Zeitarbeit in Zuge der Hartz-IV Reform momentan sehr wahrscheinlich aus. In Anbetracht der geringen Löhne der Zeitarbeiter ist diese Regelung auch mehr als dringend notwendig. Die Zeitarbeitsfirmen könnten sich dann zukünftig wieder mehr auf ihre eigentliche Hauptaufgabe konzentrieren: Unternehmen in Auftragsspitzen oder kurzzeitigen Projekten möglichst schnell aushelfendes Personal zur Verfügung zu stellen.

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BAG-Urteil löst starken Mitgliederzuwachs bei dem iGZ aus

Das Jahr 2010 war für den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) nach Zahlen erfolgreiche. Mit 430 neuen Mitgliedern sind seit der Gründung 1998 die meisten Mitglieder innerhalb eines Jahres hinzugekommen. Damit behauptet sich der iGZ als mitgliedsstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche und bietet weiterhin eine starke Stimme der mittelständischen Unternehmen.

Die Zahlen für das neue Jahr 2011 könnte auf den ersten Blick verblüffend wirken: Bereits jetzt wurden im Januar 100 neue Zeitarbeitsfirmen in dem iGZ aufgenommen. Fast ein Viertel soviel wie im gesamten Jahr 2010. Eine Erklärung für diesen starken Zuwachs könnte das im Dezember gefallene BAG-Urteil zum CGZP-Tarifvertrag sein. Der Tarifvertrag, der von Mitgliedern des Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) angewandt wurde, wurde vom Bundesarbeitsgericht für nichtig erklärt. Viele Zeitarbeitsfirmen haben im Zuge dessen den AMP verlassen und im iGZ, zusammen mit dem iGZ-DGB-Tarifvertragswerk, einen neuen Verband und Tarifvertrag gefunden. Der iGZ kann sich somit über eine Stärkung freuen um zukünftig die Interessen der Zeitarbeit in der Politik besser vertreten zu können.

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DGB zeigt sich kampfbereit für 2011

Der DGB hat 2011 den Kampf gegen den “Discount-Arbeitsmarkt” ausgerufen. Aufgrund der wachsenden Zahl der Zeitarbeiter und der im Mai bevorstehenden Öffnung des EU-Arbeitsmarktes für die osteuropäischen Mitgliedsstaaten, hat DGB-Chef Michael Sommer diesen Schlachtruf ins Leben gerufen. “2011 muss das Jahr sein, in dem gute Arbeit und faire Löhne wieder das Maß aller Dinge auf dem Arbeitsmarkt sind”, so der DGB-Chef. Für den 24. Februar ist bereits ein bundesweiter Aktionstag mit massive Proteste angekündigt. Die Ziele des DGB sind deutlich: Mindestlöhne und “Equal Pay” in der Zeitarbeit.

Die Worte die der DGB-Chef Sommer in Berlin sprach waren deutlich: “Wir sagen dem Missbrauch der Leiharbeit, prekärer Beschäftigung und dem Ausbau des Niedriglohnsektors den Kampf an – eine neue soziale Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ist mehr als überfällig.” Deshalb wollen die Gewerkschaften genau wie die SPD und Linke für alle einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Dies entspricht in etwa dem französischem Mindestlohn von 8,44 Euro. Die Regierung lehnt jedoch die Forderung nach einem allgemeinen Mindestlohn ab. Zumindest aber die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit könnte als Teil des Verhandlungspaketes zur Hartz-IV-Reform durchgesetzt werden.

Weitere Forderungen des DGB sind die Ausbreitung der befristeten Arbeitsverhältnisse und die Scheinselbstständigkeit. Um den Zielen der Gewerkschaften wird der bundesweite Aktionstag von Protesten begleitet, die “die notwendige Massivität” aufweisen wird. Es sind jedoch noch keine weiteren Details bekannt. Die Linke fordert zudem Proteste während der Arbeitszeit und lobte die angekündigten Proteste.

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Die Stärken der Zeitarbeit

Die Osnabrücker Berufsschule auf dem Schölerberg hat 2008 mit der dreijährigen dualen Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann angefangen. Dieses Jahr werden die ersten AbsolventInnen die Schule verlassen und überwiegend einen Job in Zeitarbeitsfirmen suchen. Die Auszubildenden haben bisher meist eine negative Reaktion auf die Jobaussichten der Ausbildung, die Schwerpunkte auf Verwaltung, Disposition und Lohnabrechnung legt, bekommen. Zeitarbeit hat immer noch ein schlechtes Image in Deutschland, dabei birgt sich in ihr auch viele Perspektiven und Chancen für Jobsuchende.

Die Aussichten auf eine Übernahme in Unternehmen ist bei jedem Zeitarbeiter gegeben. Natürlich muss man sich anstrengen und dem Arbeitgeber seine Stärken zeigen. Ist dieser überzeugt von den Qualitäten ist eine Übernahme wahrscheinlich. Zudem offenbart ein Blick in unser Nachbarland Dänemark, wie Zeitarbeit bei einem Fachkräftemangel unterstützen kann. Zwischen 1997 und 2006 betrug die Arbeitslosenquote hier nur etwa fünf Prozent im Durchschnitt. Unternehmen hatten Schwierigkeiten das passende Personal zu finden und wendeten sich an Zeitarbeitsfirmen die das nötige Personal zur Verfügung stellte. Konnte sich der Arbeitnehmer gut im Unternehmen integrieren, wurde er übernommen. Unternehmen konnten so Zeit und auch Kosten bei der aufwändigen Suche nach dem geeignetem Personal sparen. Wenn der Arbeitsmarkt also wenig qualifizierte Arbeitslose bietet, ist Zeitarbeit meist die effektivste Möglichkeit die passenden Angestellten zu finden.

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Wird der Mindestlohn in der Zeitarbeit zum Kompromiss um die Hartz-IV-Reform?

Zurzeit wird von den Politikern eine neue Hartz-IV-Reform stark debattiert. Die Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern und der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen versuchen den Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Bezieher neu festzulegen und kommen dabei auch auf die Zeitarbeit zu sprechen.

Ab dem ersten Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Beitrittsstaaten und Arbeiter auch aus dem neuen EU-Staaten können in Deutschland einfach anfangen zu Arbeiten. Manche Politiker sehen hier nun eine Gefahr, dass Zeitarbeitsfirmen diese neuen Arbeitskräfte in Deutschland zum Lohndumping ausnutzen könnten. Ein Mindestlohn soll hier Abhilfe verschaffen. Die Verhandlungen über die Hartz-IV-Reform können jetzt hierbei eine entscheidende Rolle spielen: Da Regierungs- und Oppositionspolitiker sich bisher noch nicht einigen konnten, kann der Mindestlohn in der Zeitarbeit als Teil eines Kompromisses genutzt werden. Auch wenn Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) die CDU und CSU davor warne, den Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform durch den Mindestlohn zu erkaufen, sieht die Bundesarbeitsministerin und der CSU-Chef Horst Seehofer die Möglichkeit auf einen Kompromiss durch einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche durchaus als möglich. Von der Opposition wird ebenfalls eine mögliche Zustimmung signalisiert. Der Grünen-Politiker Fritz Kuhn könnte sich vorstellen, dass der Mindestlohn Teil eines Kompromisses wird.

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Hohe Erwartungen der Zeitarbeit an das Jahr 2011

Gerade erst hat Manpower symbolisch den eine millionsten Leiharbeiter eingestellt, da kommen auch schon die nächsten positiven Prophezeiungen für die Zeitarbeit. Im letzten Jahr lag der Zugang an Zeitarbeitern etwa bei vier Prozent im Monat, das entspricht insgesamt einem Zugang seit Januar um rund 40 Prozent. Der letzte Höchststand aus dem Jahr 2008 wurde bereits wieder im Sommer eingeholt und der starke Wachstum soll auch 2011 anhalten. Er soll weiterhin zweistellig bleiben, trotz aktueller Krisen durch ein kürzlich beschlossenes Urteil des BAG zum CGZP-Tarifvertrag.

Es wird sich außerdem ein neuer Schwerpunkt in der Zeitarbeit bilden. Zeitarbeitsfirmen werden sich stärker auf das Verleihen von Spezialisten, Fachkräften und Akademikern konzentrieren. Denn auch für diese Berufsgruppe wird das Arbeiten in der Zeitarbeit durch den Fachkräftemangel interessanter. Firmen suchen vermehrt nach speziell ausgebildetem Personal, welches dadurch auch höhere Gehälter verlangen kann oder gleich von Zeitarbeitsfirmen an die best zahlende Firma verliehen werden können.

Der Wachstum ist längst überfällig in Deutschland: Laut Branche ist der Teil der Zeitarbeiter geringer als zwei Prozent der gesamten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Im Vergleich zu dem europäischen Durchschnitt ist dieser Wert noch relativ gering. Dieser liege bei etwa 2,5 Prozent, in Großbritannien sogar bei fünf Prozent.

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Personalvermittlung mit Wachstum in 2010

Für die Personalvermittlungsbranche war das Jahr 2010 wieder erfolgreich un konnte sich von der Finanz- und Wirtschaftskrise erholen. Nach dem Einsturz der vermittelten Arbeitsplätze in 2009 um etwa ein Drittel, erwartet die Branche im vergangenen Jahr ein Plus von 26 Prozent. Die Mitgliederbefragung des Bundesverband Personalvermittlung e.V. (BPV) hat zudem noch weitere Fragen beantworten können.

So wird deutlich, dass der von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellte und umstrittene Vermittlungsgutschein anscheinend Bedeutung verliert. Nur noch 7,5 Prozent der BPV-Mitglieder haben im letzten Jahr mit Vermittlungsgutschein vermittelt. Zudem wird es zunehmend schwerer für die Personalvermittlung, dass passende Personal für ein suchendes Unternehmen zu finden. Ein Fachkräftemangel läst sich vor allem in technischen Berufen absehen.

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Nach BAG-Urteil: Zeitarbeitsfirmen können auf Hilfe hoffen

Die Folgen des letzten BAG-Urteil könnte für viele Zeitarbeitsfirmen verheerend sein. Durch das Urteil wurde der Tarifvertrag der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gekippt und als ungültig erklärt. Das bedeutet, dass möglicherweise Zeitarbeitnehmer Nachforderungen auf Lohnausgleich nach dem Prinzip des Equal Pays geltend machen können. Sie müssten also die Differenz von ihrem ausgezahlten Lohn und dem Lohn der Stammbelegschaft gezahlt bekommen. Die Sozialkassen gehen da mit: Auch sie können einen Anspruch auf Nachzahlungen geltend machen und das auf vier Jahre rückwirkend.

Momentan steht das schriftliche Urteil des Bundesarbeitsgericht noch aus. Mit diesem kann erst geklärt werden, ob die Nachforderungen von den Zeitarbeitsfirmen gezahlt werden müssen. Das Bundesarbeitsministerium hat sich nun aber bereits in den Fall eingeschaltet und gibt dem Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) erste Entwarnung. Man sei sich der Problematik bewusst und werde den Fall weiter verfolgen, so der Kommentar des Ministeriums. Das Ziel ist es, die Ansprüche der Solidargemeinschaft zu sichern, ohne dabei die betroffenen Unternehmen wirtschaftlich zu überfordern. Laut dem AMP könnten bis zu 4000 Zeitarbeitsfirmen ein hartes Schicksal treffen. Rückstellungen würden nicht genügen um die Nachforderungen zu zahlen und spätestens im nächsten Frühjahr wären die Firmen bilanztechnisch überfordert und müssten Insolvenz anmelden. Selbst die Möglichkeit nach einem Stundungsantrag bei den Sozialkassen der im Normalfall bei einer drohenden Insolvenz gestellt werden kann, steht noch in Frage. Die Sozialkassen können nicht gezahlte Sozielabgaben bei den entleihenden Unternehmen fordern und kommen trotz einer Insolvenz bei den Zeitarbeitsfirmen so an ihr Geld. Es bleibt also abzuwarten, was für Auswirkungen dieses Urteil auf die Zeitarbeit haben wird.

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Urteil über Tarifverträge der Zeitarbeit

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil über die Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaft (CGZP) gefällt. Tarifverträge die von dieser Spitzenorganisation abgeschlossen wurden sind wohlmöglich nicht rechtsgültig. Diese Entscheidung kann schwere Folgen für die Zeitarbeitsbranche haben. Zeitartbeiter können auf Lohn-Nachzahlungen hoffen und die sozial Kassen prüfen bereits auf Milliarden-Forderungen.

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist Spitzenorganisation mehrere Gewerkschaften. Das Urteil verbietet die CGZP-Tarifverträge und ermöglicht möglicherweise sogar Nachforderungen der Zeitarbeiter bei Firmen mit CGZP-Tarifverträgen. Gewerkschaften wie IG Metall und Verdi haben bereits angekündigt, dass sie den Zeitarbeitnehmern bei der Nachforderung unterstützen werden und diese einen Ausgleich für zu niedrige Löhne bekommen.

Noch ist jedoch noch nicht klar, ob das Urteil rückwirkend auf bestehende Tarifverträge wirkt. Diese laufen zunächst weiter und entweder muss die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) oder ein neues Gerichtsverfahren für Klarheit sorgen. Sollte sich heraus stellen, dass alle abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam waren, müssen Zeitarbeitsfirmen in Zukunft und rückwirkend nach dem Equal-Pay Prinzip zahlen. Danach müssen Zeitarbeitnehmer genau so viel verdienen wie Festangestellte in der jeweiligen Branche. Demnach müssten Zeitarbeiter nach den Tarifen der großen Gewerkschaften gezahlt werden. Auf Zeitarbeitsfirmen würden immense Nachzahlungen zu kommen. Sollte ein Zeitarbeiter 7,-€ Brutto-Stundenlohn bekommen haben und der Branchentarif schreibt aber mindestens 12,-€ vor, wäre das insgesamt 5,-€ in der Stunde und 850,-€ im Monat für jeden Zeitarbeitnehmer. Jedoch wird die Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen zu beachten sein, die häufig Nachforderungen auf drei Monate begrenzen.

Die Schlüsselrolle werden in diesem Fall die Sozialkassen über nehmen. Diese haben bei einem zu niedrig gezahlten Lohn ebenfalls Anspruch auf Nachzahlungen. Die Verjährungsfrist beträgt hier zudem immer vier Jahre. Die Rentenversicherung prüft bereits, ob auf Basis des aktuellen BAG-Urteils Beiträge nachgefordert werden können. Sollte dies der fall sein, werden Zeitarbeitsfirmen direkt von den Versicherungen angeschrieben und diese müssen dann die Sozialabgaben neu berechnen. Eine Betriebsprüfung durch die Versicherungen ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. Bei einer drohenden Insolvenz der Zeitarbeitsfirma die bei diesen hohen Nachzahlungen durchaus der Fall sein könnte, können Stundungen beantragt werden.

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Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll vor Missbrauch in der Zeitarbeit schützen

Das Kabinett hat in Berlin beschlossen neue Regelungen in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit aufzunehmen. Der Missbrauch in der Zeitarbeit soll so verhindert werden. Fälle, in dennen Mitarbeiter aus einer Firma entlassen wurden und gleich wieder durch eine Zeitarbeitsfirma als im selben Unternehmen unter schlechteren Bedienungen beschäftigt wurden, sollen künftig nicht mehr möglich sein.

Außerdem soll in das Gesetz eine Lohnuntergrenze festgelegt werden um so Löhnen von drei oder vier Euro entgegen zu wirken. Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will entsprechendes noch vor Mai 2011 im Gesetz festsetzen. Ab diesem Zeitpunkt wird es für viele Osteuropäer in der EU ohne weiteres möglich sein auch in Deutschland zu arbeiten. Branchenexperten fürchten daher Lohndumping durch Beschäftigte aus Estland, Tschechischen Republik, Lettland, Ungarn, Litauen, Polen, Slowenien und der Slowakei.

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