Das Wissen über die Zeitarbeit ist meist nicht vollständig. Viele haben nur mal was gehört aber wissen bei bestimmten wichtigen Fragen auch keine Antwort. Ist die Zeitarbeit nun ein Segen oder ehr ein Fluch für die Wirtschaft und die Bevölkerung? In diesem Abschnitt haben wir häufig gestellte Fragen zusammen getragen.
Wie fällt die Bezahlung bei der Zeitarbeit aus?
Die Bezahlung in der Zeitarbeit ist sehr umstritten. Denn eigentlich gilt in Deutschland der vom Gesetzgeber festgelegte Grundsatz des “Equal Pay”. Das bedeutet soviel, dass ein Zeitarbeitnehmer bei gleicher Arbeit wie ein Festangestellter auch das selbe im Betrieb verdienen muss. Eine Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) widerspricht jedoch dieser Regelung: Im Schnitt werden Zeitarbeitnehmer 20 bis 25 Prozent schlechter bezahlt als regulär Beschäftigte im Betrieb.
Diese Entwicklung ist damit begründet, dass die Bezahlung immer dann von der Regelung abweichen darf, wenn ein gültiger Tarifvertrag für die Leiharbeiter besteht. Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen und auch die Bezahlung durch die Zeitarbeitsfirmen und wirken sich meist negativ für die Zeitarbeitnehmer aus. Mittlerweile haben etwa 75 Prozent aller Zeitarbeitsverhältnisse eine solche tarifliche Regelung wodurch die “Equal Pay” Gesetzgebung gebrochen werden kann. (mehr dazu unter Tarifverträge)
Welche Qualifikation muss ein Zeitarbeiter mitbringen?
Viele ungelernte Kräfte sind im Sektor der Zeitarbeit zu finden. Seit einiger Zeit jedoch kommen auch immer mehr qualifizierte Fachkräfte hinzu. Denn die Zeitarbeit wird genutzt, um wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzufinden oder sich dort erstmals zu etablieren. Dahier ist die Zeitarbeitsbranche sowohl für Berufsanfänger als auch für Wiedereinsteiger oder Führungskräfte eine gute und beliebte Alternative geworden. Immerhin können hier zahlreiche unterschiedliche Erfahrungen in den wechselnden Betrieben gesammelt werden. Das kommt auch Managern entgegen. Aber auch für die ungelernten Hilfskräfte bietet der Zeitarbeitsmarkt eine gute Chance. Denn hier können Kenntnisse vertieft werden oder neues Wissen erworben werden. Das ist gerade für ungelernte Kräfte oder Langzeitarbeitslose von großem Vorteil.
Wer ist Vertragspartner des Zeitarbeiters?
Der Vertragspartner des Zeitarbeiters ist immer seine Zeitarbeitsagentur. Hier unterschreibt er den Vertrag, der alle wichtigen Rahmenbedingungen wie den Kündigungsschutz regelt. Entgegen einer Festanstellung wird der Zeitarbeiter nicht im Betrieb seines Arbeitgebers eingesetzt, sondern in den Betrieben, an die er verliehen wurde. Rechtlich gibt es hier zwei wichtige Verträge: zum einen den Arbeitsvertrag zwischen Zeitarbeiter und Zeitarbeitsagentur und zum anderen den Überlassungsvertrag zwischen Zeitarbeitsagentur und deren Kunden. Der Bedarf des Kunden kann so zielgerichtet befriedigt werden. In vielen Bereichen ist die wechselnde Einsatztätigkeit schon lange Alltag, wie zum Beispiel bei Handwerkern.
Der Leiharbeiter, wie der Zeitarbeiter auch genannt wird, muss sich bei der Arbeit mit zwei Chefs abstimmen. Da ist der Vorgesetzte bei der Zeitarbeitsagentur. Mit diesem sind alle organisatorischen Fragen zu klären. Außerdem auch die, die den Arbeitsvertrag betreffen. Mit dem Vorgesetzten vor Ort gilt es, die Details der jeweils auszuführenden Arbeiten abzustimmen. Dazu gehören auch die im Betrieb üblichen Arbeits- und Pausenzeiten sowie die fachlichen Anforderungen an den Zeitarbeiter. Die Zeitarbeiter sind somit dem Vorgesetzten vor Ort ebenfalls weisungsgebunden.
Ist der Zeitarbeiter sozial abgesichert?
Ein Zeitarbeiter ist genauso abgesichert wie ein üblicher Angestellter. Alle arbeits- und sozialrechtlichen Bedingungen gelten für ihn ebenfalls. Zeitarbeiter haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub. Die gesetzlichen Vorgaben gelten in den Bereichen des Arbeits-, Mutter- und Schwerbehindertenschutzes. Auch alle Sozialversicherungen stehen den Leiharbeitern zur Verfügung. Der Arbeitgeber meldet den Zeitarbeiter hier und zusätzlich noch bei der Unfallversicherung an. Diese Vorgaben werden von den Arbeitsbehörden überwacht, denn Arbeitnehmerüberlassung unterliegt einer Genehmigungspflicht.
Im Hinblick auf den Kündigungsschutz stehen Leiharbeiter häufig etwas schlechter dar. Denn die gesetzlichen Bestimmungen werden mit befristeten Verträgen umgangen. Aber auch außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung werden befristete Verträge immer häufiger genutzt. Denn Unternehmer haben den Vorteil, dass der Vertrag automatisch am vereinbarten Stichtag endet. Dem Arbeitnehmer muss nicht gekündigt werden. Wenn es für den befristeten Arbeitsvertrag einen sachlichen Grund gibt, kann er sehr lange fortgeführt werden. Als sachlicher Grund gilt beispielsweise eine Schwangerschaftsvertretung. Aber auch ohne diesen sachlichen Grund kann ein Zeitvertrag dreimal nacheinander verlängert werden. Nach maximal zwei Jahren muss sich der Arbeitgeber dann für den Arbeitnehmer entscheiden und ihn in einen unbefristeten Vertrag übernehmen oder das Arbeitsverhältnis endet.
Wie ist der Urlaubsanspruch bei Zeitarbeitern geregelt?
Genau wie konventionell angestellte Arbeitnehmer auch, haben Zeitarbeiter einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Länge ist abhängig von der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bei dem Zeitarbeitsunternehmen. Natürlich gilt hier aber auch das Bundesurlaubsgesetz, sodass dem Zeitarbeiter mindestens 24 Tage Urlaub zur Verfügung stehen bzw. nur 20 Tage, wenn er eine Fünftagewoche hat. Der Anspruch auf die volle Urlaubslänge besteht nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Vorher hat der Zeitarbeiter nur einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Beschäftigungsmonat. Problematisch wird das Thema Erholungsurlaub allerdings im Hinblick auf die Urlaubsplanung. Denn wenn ein Urlaub lange vorher geplant werden soll, weiß der Zeitarbeiter unter Umständen noch nicht, wo er dann beschäftigt sein wird. Eine Absprache mit der Personalabteilung am Einsatzort ist daher meist nicht möglich. Der Urlaub sollte daher mit der Zeitarbeitsfirma abgesprochen werden.
Was geschieht, wenn die Zeitarbeitsagentur keinen Auftraggeber hat?
Wenn der Zeitarbeiter nicht eingesetzt werden kann, weil seine Zeitarbeitsagentur derzeit keinen Überlassungsvertrag mit einem Kunden hat, muss die Agentur das Risiko tragen. Der Zeitarbeiter erhält weiterhin die vereinbarte Entlohnung. Allerdings ist es so, dass es bei länger andauernden Beschäftigungslücken häufig zu Kündigungen kommt. Die Zeitarbeitsagenturen haben die Möglichkeit, aus betrieblichen Gründen zu kündigen, wenn für einen Mitarbeiter keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht und auch die Prognose für die kommenden sechs Monate negativ ausfällt. Dabei müssen aber die Fortbildungen beachtet werden. Durch eine Fortbildung wird die Vermittlungswahrscheinlichkeit für den Zeitarbeiter erhöht. Die Zeitarbeitsagentur muss nachweisen, dass alle Mittel ausgeschöpft wurden und eine betriebliche Kündigung unumgänglich ist. Eine andere Möglichkeit, die die Unternehmen gerne ausschöpfen, ist eine Art Zwangsurlaub anzuordnen. Das ist für den Zeitarbeitnehmer nicht sehr erfreulich, da er dann keinen Anspruch auf Urlaub an seinem Wunschtermin mehr hat. Mit dieser Methode können die Zeitarbeitsfirmen gut kurzzeitigen beschäftigungsfreien Zeitraum überbrücken.
Welche Jobs muss ein Zeitarbeiter ausführen?
Die Angst, gerade bei höher qualifizierten Kräften, in schlechten Zeiten auch niedere Arbeiten ausführen zu müssen, ist nachvollziehbar, aber unbegründet. Denn auch in der Zeitarbeitsbranche werden mit der tariflichen Entgelttabelle nicht nur die Gehälter erfasst, sondern auch die Tätigkeitsbereiche umrissen. Somit ist es unwahrscheinlich, dass ein Chirurg als einfacher Regaleinräumer arbeiten muss. Dies ist nur dann möglich, wenn der Chirurg für Aushilfstätigkeiten eingestellt wurde. In der Praxis sind dies aber sicherlich nur Einzelfälle.
Etwas anders stellt sich die Situation dann dar, wenn der Zeitarbeiter am Einsatzort von dem Unternehmen zu Arbeiten herangezogen wird, die nicht seiner Qualifikation entsprechen. Dann hilft es nur, sich bei der Zeitarbeitsagentur zu beschweren und darum zu bitten, die Situation zu ändern. Diese Beschwerde hat gute Chancen auf Erfolg, da es auch in der Branche der Zeitarbeiter einen Fachkräftemangel gibt.
Selbstverständlich gibt es auch im Hinblick auf den Einsatzort Grenzen, die im Arbeitsvertrag geregelt werden. Denn wenn dort ein Einsatz im Großraum Berlin niedergeschrieben wurde, kann sich eine Beschäftigung in Düsseldorf nicht rechtfertigen lassen. Wer allerdings einen bundesweiten Einsatz im Arbeitsvertrag akzeptiert, der muss sich auch das von der Zeitarbeitsagentur angeordnete Pendeln gefallen lassen.
Was geschieht bei schlechten Leistungen am Einsatzort?
Handelt es sich bei der Schlechtleistung um einen Einzelfall, drohen keine Konsequenzen für den Zeitarbeiter. Er ist dennoch verpflichtet, gute Leistung zu erbringen. Ist das Unternehmen aber nicht mit der Leistung zufrieden, kann es die Zeitarbeitsagentur dazu auffordern, einen anderen Mitarbeiter zu entsenden.
Häufig haben solche Leistungen aber Konsequenzen. Denn die Zeitarbeitsagentur wird in der Regel eine Abmahnung aussprechen. Dies geschieht gerade dann, wenn das Fehlverhalten in Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder gar Beschimpfung des Vorgesetzten gipfelt. Die Abmahnung muss einige Formalitäten erfüllen. So muss dort genau beschrieben sein, wann und wie häufig es zu welchem Fehlverhalten kam. Außerdem muss der Zeitarbeiter in der Abmahnung darauf hingewiesen werden, dass ihm im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Kommt es nach der Abmahnung zu einem identischen Fehlverhalten, kann die Zeitarbeitsagentur die Kündigung gegen den Zeitarbeiter aussprechen.
Gibt es die Möglichkeit einer Übernahme?
Die Möglichkeit einer Übernahme ist grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen. Sie wird von den Zeitarbeitsagenturen auch gerne als schlagendes Argument angeführt. Wie häufig es allerdings tatsächlich zu einer Übernahme kommt, lässt sich nur schwer ermitteln.
In der Theorie sieht es so aus, dass ein Zeitarbeiter für einen Zeitraum X in einem Unternehmen arbeitet. Dort wird eine Stelle vakant, der Zeitarbeiter bewirbt sich. Da das Unternehmen den Zeitarbeiter bereits kennt, wird er gern genommen, frei nach dem alten Sprichwort: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Die Branche spricht hier vom sogenannten Klebeeffekt. Wie häufig nun ein Zeitarbeiter in einem Unternehmen kleben bleibt, darüber lässt sich diskutieren.
Der Branchenverband BZA führt an, dass etwa 30 Prozent der Zeitarbeiter in ein festes Arbeitsverhältnis wechseln. Nach der Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsagentur wechseln demzufolge etwa 200.000 Menschen in ein festes Arbeitsverhältnis und erhalten eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt. Diese Zahlen des BZA werden aber angezweifelt. Experten vermuten in dem Versprechen der Vermittlung eher eine Werbebotschaft als wahre Realität. So gibt es beispielsweise schon in den Verträgen der Zeitarbeitsagenturen mit ihren Zeitarbeitern Klauseln, die einen Wechsel eher verhindern als unterstützen. Manchmal werden dort Vermittlungsprovisionen von zwei bis drei Monatsgehältern festgeschrieben. Das hält ein Unternehmen von einer Anstellung ab. Daher gehen Experten davon aus, dass nur etwa sieben Prozent der Zeitarbeiter eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten. Dennoch ist die Zeitarbeit auch aus Expertensicht eine gute Alternative gerade für Langzeitarbeitslose. Denn diejenigen, die schon lange ohne feste Arbeit sind, erhalten bei der Zeitarbeitsagentur eine Beschäftigung. Die Menschen werden in Lohn und Brot gebracht und haben zumindest eine Option auf eine Anstellung. Besser, als die Zeit zu Hause zu fristen, ist dies allemal.

