Der Mindestlohn für die Zeitarbeit

Nun wurde also doch endlich eine Entscheidung zu der Hartz-IV-Reform getroffen. Nach mehr als neun Wochen Verhandlungen konnten sich Regierung und SPD auf einen Regelsatz einigen. Abzusehen war, dass auch die Zeitarbeit zusammen mit zwei weiteren Branchen, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Aus- und Weiterbildung, von diesen Verhandlungen betroffen sein werden. Jedoch sind die Auswirkungen längst nicht so gravierend wie zunächst erwartet. Die Opposition konnte sich nicht mit der Forderung nach “Equal Pay” durchsetzen und auch der festgelegte Mindestlohn von 7,59€ (im Westen) für die etwa 900.000 Beschäftigten in der Branche sollte für viele Zeitarbeitsfirmen kein Problem darstellen. Firmen die bei dem Mindestlohn in wirtschaftliche Bedrängnis kommen sollten, zählen wohl eher zu der Ausnahme und sollten sich ernsthaft über ihre soziale Verträglichkeit Gedanken machen. Insgesamt kann die Zeitarbeitsbranche nun aber wieder aufatmen und weiter an dem starken Wachstum arbeiten.

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