Aus gegebenen Anlass haben wir hier eine aktuelle Seite zum CGZP Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) eingerichtet. Wir werden Sie hier fortlaufend über neue Entwicklungen informieren und die Auswirkung der Unwirksamkeit des CGZP Tarifvertrages abschätzen.
Am 14.12.2010 erklärt der BAG den Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaft in der Zeitarbeit für ungültig. Der Gewerkschaft, die schon lange als “Dumping-Gewerkschaft” galt, wurde so das Handwerk gelegt. Zeitarbeitsverträge die auf Basis des Tarifvertrages des CGZP geschlossen wurden, wurden mit dem Urteil möglicherweise ebenfalls rückwirkend als nicht rechtskräftig bestätigt und sowohl Zeitarbeitnehmer als auch Sozialkassen haben möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung. Zeitarbeitsfirmen fürchten nun eine gewaltige Nachzahlungswelle die einige Firmen in die Insolvenz treiben könnte. Lesen Sie hier ein ausführlichen Bericht zum CGZP Urteil.
Da die Auswirkungen des CGZP Urteil verheerende Auswirkung auf die gesamte Zeitarbeitsbranche haben könnte, hat sich am 30.12.2010 das Bundesarbeitsministerium in den Fall eingeschaltet und versichert, dass nach Lösungen gesucht wird um Masseninsolvenzen in der Zeitarbeit zu vermeiden. Lesen Sie hier mehr zu den Hilfen.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) verzeichnet 2011 bereits einen starken Mitgliederzuwachs. Viele der ehemaligen Mitglieder des Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) wechseln, um nach dem Urteil zum CGZP-Tarifvertrag im iGZ-DGB-Tarifvertragswerk einen neuen transparenten Tarifvertrag zu finden.

